Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Vermietung von Hüpfburgen und Eventgeräten
Nachfolgend wird der Kunde als Mieter und die Hüpfburg Rheintal GmbH als Vermieter bezeichnet.
1. Allgemeine Bestimmungen
Nachfolgend wird der Kunde als Mieter und die Firma Hüpfburg Rheintal GmbH als Vermieter bezeichnet.
Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräusserliches Eigentum des Vermieters. Der Vermieter bekommt eine umfangreiche Einweisung, auch im Bereich der Sicherheit.
Der Mieter hat die Mietsachen in einwandfreiem Zustand übernommen. Eventuelle Schäden sind in der Mängelliste aufzuführen. Später vorgebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor Übergabe vorhanden gewesen, können nicht anerkannt werden, wenn diese nicht in der Mängelliste aufgeführt sind.
Der Mieter verpflichtet sich, mit dem Mietgegenstand sorgfältig umzugehen und diesen vor Beschädigung zu schützen. Bei Beschädigungen kontaktieren Sie bitte umgehend den Vermieter, um ggf. Lösungen schon am Telefon klären zu können, falls nicht, werden die Reparaturkosten oder Neulieferung dem Mieter in Rechnung gestellt.
Eventuell erforderliche Genehmigungen (z.B. Aufstellen auf öffentlichen Gelände, TÜV-Abnahme vor Ort) werden vom Mieter eingeholt und liegen kostenmässig im Verantwortungsbereich des Mieters. Ebenso ist für eine ungehinderte Zufahrt zum Einsatzort zu sorgen.
Bei Vermietungen, welche über zwei oder mehrere Tage sind, ist der Mieter verpflichtet, die Hüpfburg über Nacht vor Diebstahl oder Vandalismus zu schützen. Sollte die Hüpfburg über Nacht draussen bleiben, muss die Luft aus der Hüpfburg gelassen und zusammengelegt werden (Bodenseite nach oben) – das Gleiche ist bei Regen zu beachten.
Das Gebläse muss bei Regen und über Nacht trocken gelagert werden.
Mähroboter müssen ausgeschaltet sein, wenn sich die Hüpfburg auf deren Gebiet befindet
2. Anlieferung durch die Hüpfburg Rheintal GmbH
2.1 Liefertermin
Der Kunde muss den gewünschten Liefertermin und die vollständige Lieferadresse angeben, damit die Hüpfburg pünktlich angeliefert werden kann.
2.2 Zugang zum Aufstellungsort
Der Mieter sorgt dafür, dass der Aufstellungsort frei zugänglich ist, ausreichend Platz bietet und ein problemloses Entladen möglich ist.
2.3 Sicherheitsüberprüfung
Vor der Nutzung überprüft der Vermieter den Aufstellungsort auf mögliche Sicherheitsrisiken.
Falls Bedenken bestehen, kann ein Standortwechsel oder weitere Sicherheitsmassnahmen erforderlich sein.
2.4 Aufbau und Abbau
Der fachgerechte Aufbau und Abbau erfolgt durch den Vermieter.
Der Mieter stellt sicher, dass genügend Platz und ungehinderter Zugang für das Personal vorhanden ist.
2.5 Nutzungsdauer
Der Mieter gibt die gewünschte Nutzungsdauer an. Aufbau und Abbau erfolgen entsprechend der vereinbarten Zeiten.
2.6 Reinigung
Nach der Nutzung ist die Hüpfburg von grobem Schmutz zu befreien.
Ist sie stark verschmutzt oder durchnässt, fällt eine zusätzliche Reinigungspauschale von 100–200 CHF an.
Zur Vermeidung erhält jeder Mieter eine Abdeckplane.
2.7 Abbau und Abholung
Der Vermieter übernimmt den Abbau und die Abholung.
Der Mieter sorgt für einen reibungslosen Ablauf und gibt die Hüpfburg im gleichen Zustand zurück, wie er sie erhalten hat.
2.8 Zahlungsbedingungen
Mietgebühren und zusätzliche Kosten (z. B. Lieferung, Reinigung) werden im Voraus vereinbart.
Der Mieter verpflichtet sich, alle Zahlungen fristgerecht zu leisten.
3. Abholung der Hüpfburg durch den Kunden
3.1 Mietdauer
Der Mieter gibt den gewünschten Mietzeitraum inklusive Abhol- und Rückgabedatum an.
3.2 Buchung
Eine frühzeitige Buchung wird empfohlen.
Eine Anzahlung ist nicht zwingend erforderlich; die Bezahlung erfolgt bei Abholung.
Bei Übergabe erhält der Mieter eine Sicherheitsunterweisung und eine kurze Aufbauanleitung.
3.3 Zustand der Hüpfburg
Der Mieter meldet bestehende Mängel vor der Nutzung.
Nicht gemeldete Schäden gelten als während der Mietdauer entstanden.
3.4 Aufstellungsort
Der Mieter wählt einen geeigneten Standort, der sicher, eben (max. 5° Gefälle) und ausreichend gross ist.
Beim Auf- und Abbau sollten 2–3 Helfer bereitstehen.
Für die richtige Befestigung stellt der Vermieter entsprechendes Material bereit.
Für eine korrekte Planung sollte der Mieter bereits bei der Anfrage Informationen bereitstellen, z. B.:
– Untergrund (Wiese, Beton, etc.)
– vorhandenes Gefälle
– Platzverhältnisse
– Besonderheiten des Einsatzortes
3.5 Genehmigungen
Bei Nutzung auf öffentlichem Gelände müssen erforderliche Bewilligungen vom Mieter eingeholt werden.
3.6 Sicherheit
Der Mieter ist für die Sicherheit aller Benutzer verantwortlich und stellt sicher, dass die Benutzungsregeln eingehalten werden.
3.7 Reinigung
Die Hüpfburg ist sauber zurückzugeben.
Bei starker Verschmutzung oder Nässe wird eine Reinigungsgebühr von 100–200 CHF nachträglich verrechnet (in Absprache).
Zur Vermeidung erhält der Mieter eine Abdeckplane.
3.8 Rückgabe
Die Rückgabe erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt und im ursprünglichen Zustand.
4. Hinweis
Die hier aufgeführten Bedingungen können je nach Mietgegenstand und individueller Vereinbarung variieren.
Der Mieter verpflichtet sich, den Mietvertrag vor Übergabe sorgfältig zu lesen und offene Fragen direkt mit dem Vermieter zu klären.